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Der
Jugendvertreter

Er ist der Vertreter der aktiven
Jungmusikanten unter 18 Jahren. Auf einer
Jugendversammlung der aktiven Vereinsmitglieder zwischen
dem 8. und 18. Lebensjahr wird er gewählt.
Der Jugendvertreter ist Kraft Amtes ein
Mitglied des Vorstandes und kann somit die Wünsche und
Bedürfnisse der Jugend aktiv in die Vereinsarbeit
einbringen.
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